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Zugänglichkeits-Bedingungen

Was ist digitale Zugänglichkeit?

Eine Zugänglichkeits-Webseite ist eine Webseite, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, problemlos auf ihre Inhalte und Funktionen zuzugreifen.

Es ermöglicht zum Beispiel :

Um dies zu erreichen, muss die Website bei ihrer Erstellung und Aktualisierung die geltenden Normen einhalten.

Erklärung zur Zugänglichkeit

Das Gesundheitsministerium verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Ugänglichkeit gilt für: www.luga.lu.

Status der Konformität

Diese Website erfüllt die europäische Norm EN 301 549 sowie die sie implementierende RGAA aufgrund der nachfolgend detailliert beschriebenen Nichtkonformität nur teilweise.

Erstellung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung wurde im Mai 2024 erstellt.

Für die Erstellung der Website verwendete Technologien: HTML5, CSS3, JavaScript, SVG.

Nutzeragenten, unterstützende Technologien und Werkzeuge, die zur Überprüfung der Zugänglichkeit verwendet wurden.

Die Tests der Webseiten wurden mit den folgenden Kombinationen von Webbrowsern und Screenreadern durchgeführt:

Die folgenden Tools wurden bei der Bewertung verwendet:

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden.

Nicht zugängliche Inhalte

Nicht-Konformität mit dem RGAA

Feedback und Kontaktinformationen

Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste dieser Website nicht zugreifen können, können Sie sich mit dem Gesundheitsministerium in Verbindung setzen und Ihr Problem beschreiben :

Das Gesundheitsministerium verpflichtet sich, Ihnen innerhalb von spätestens einem Monat per E-Mail zu antworten.

Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugänglichkeitsmangels bevorzugt.

Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem zugänglichen Format nach Ihren Wünschen übermittelt:

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird.

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Ombudsmann des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.